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Steuertermine und Schonfristen
Für
Steuervorauszahlungen gelten folgende Termine:
Umsatzsteuer/ Lohnsteuer
Die Frist zur Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer - oder Lohnsteuervoranmeldung
ist jeweils der 10.
des Voranmeldungszeitraums folgenden Monats.
Bei der Umsatzsteuer ist ein Antrag auf Dauerfristverlängerung
möglich, die Abgabefrist verlängert sich dadurch
um einen Monat.
Einkommensteuer ( KiSt. u. Solizuschlag ) / Körperschaftsteuer
Hier ist die Frist jeweils der 10.3,
10.6., 10.9.,
10.12.
Gewerbesteuer/ Grundsteuer
Hier ist die Frist jeweils der 15.02.,
15.05., 15.08.,
15.11.
Für Überweisungen und Lastschrifteinzug gilt eine
Zahlungsschonfrist von 3 Tagen, diese Schonfrist gilt nicht
für Bar - oder Scheckzahler.
Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder
Feiertag verlängert sich die Frist bis zum darauffolgenden
Werktag.
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